urteile bisher

Karlsruhe und Familien

Kindererziehung und Rente (1992)

Bis in die 80er-Jahre spielte Kindererziehungszeit für die Rentenberechnung keine Rolle. Dann reagierte die Kohl-Regierung und führte Babyjahre ein. Im „Trümmerfrauen“-Urteil akzeptierte das Bundesverfassungsgericht (BVerG) zwar, dass der Gesetzgeber eine solche Reform nur Schritt für Schritt einführen will. Allerdings müsse sichergestellt sein, „dass sich mit jedem Reformschritt die Benachteiligung der Familien tatsächlich verringert“.

Steuerfreibeträge für Kinder (1998)

Hier definierte das BVerG das kindliche „Existenzminimum“ neu und forderte deshalb die Einführung von zwei neuen Steuerfreibeträgen für Eltern. Neben dem „sächlichen“ Existenzminimum des Kindes (Unterkunft, Ernährung und Kleidung) sollte ab 2000 ein „Betreuungsfreibetrag“ eingeführt werden, der pauschal Ausgaben für Kindergarten, Tagesmutter oder Verdienstausfälle berücksichtigt. Bis Ende 2001 soll nun noch ein pauschaler Freibetrag für Erziehungskosten (Sprachkurse, Ferienaufenthalte, Anschaffung von Computern) hinzukommen. CHR