Miethai & Co
: Betriebskosten

Neues von der Reform des Mietrechts  ■ Von Dirk Dohr

Wie in den Vorwochen erläutert, soll zum 1. 9. 2001 die Mietrechtsreform in Kraft treten. Auch bezüglich der Betriebskos-ten sind Änderungen und Klarstellungen geplant. So soll in Zukunft verstärkt eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch stattfinden. Dies wird insbesondere bei den Wasser-kosten und den Müllbeseitigungskosten, die schon heute einen Großteil der Betriebskosten ausmachen, zu einer gerechteren Verteilung führen und auch dem ökologischen Gedanken Rechnung tragen.

Nicht verschwiegen werden soll jedoch, dass es in Einzelfällen bei verbrauchsabhängiger Abrechnung dieser beiden Betriebskosten zu stärkeren Mehrbelastungen kommen kann, die unter sozialen Gesichtspunkten nicht er-wünscht sind. So wird z.B. die kinderreiche Familie, die in einem Haus mit mehreren Singlehaushalten wohnt und bislang nach Fläche (m2) abgerechnet wurde, in Zukunft etliche Hundert Mark mehr an Betriebskosten pro Jahr zahlen müssen.

Im frei finanzierten Wohnungsbau konnten sich Vermieter mit der Erstellung der Be-triebskostenabrechnungen bis zu vier Jahre Zeit lassen. Dies wird es in Zukunft nicht mehr geben. Wie bereits für Sozialwohnungen seit langem üblich, haben Vermieter nur noch 12 Monate nach Beendigung der Abrechnungsperiode (meist das Kalenderjahr) Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Wird die Abrechnung erst später fertig und endet sie mit einer Nachzahlung für die Mieter, müssen die Mieter in Zukunft diese Nachzahlung nicht mehr leisten. Sollte für die Mieter jedoch ein Guthaben bestehen, sind die Vermieter auch nach Ablauf der Jahresfrist verpflichtet, dieses auszuzahlen. Eine Ausnahme von der 12-monatigen Abrechnungsfrist gilt nur in den Fällen, in denen es den Vermietern aus unverschuldeten Gründen nicht möglich war, die Abrechnung rechtzeitig zu erstellen.

Beide Neuregelungen sind zu begrüßen, da sie zu mehr Gerechtigkeit und höherer Rechtssicherheit führen.

Dirk Dohr ist Jurist bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40