faulenzerdebatte

Wollen und können

Arbeitslosen wird die Unterstützung ausgesetzt oder ganz gestrichen, wenn sie einen zumutbaren angebotenen Job ablehnen. Es ist aber schwer zu überprüfen, ob ein Arbeitsloser eine Stelle gar nicht wollte und sich bei der Vorstellung bewusst unvorteilhaft verhalten hat, oder ob er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um den Job zu bekommen, aber trotzdem vom Arbeitgeber abgelehnt wurde. Diese Unterscheidungsfrage stellt sich nicht, wenn einem Erwerbslosen eine vom Arbeitsamt finanzierte Beschäftigungsmaßnahme verordnet wird, die er auch annehmen muss. Das aber ist teuer. BD/SF