Todesfracht vor Gericht

Erneute Anklage wegen des tödlichen Schmuggels von 58 Chinesen. Rotterdamer Polizeitaktik umstritten

ROTTERDAM dpa ■ Der Tod von 58 Chinesen bei der Einreise nach Großbritannien im Juni 2000 beschäftigt seit gestern erneut ein Rotterdamer Gericht. Nachdem der niederländische Fahrer des „Todeslasters“ in England bereits zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden war, müssen sich jetzt neun Niederländer und Türken verantworten. Ihnen wird angelastet, den Transport in einem Gemüselaster von Rotterdam aus organisiert zu haben. Sie werden der Mitwirkung an Menschenhandel und der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung beschuldigt.

Der Leiter des Rotterdamer Polizeiteams räumte ein, dass erst zwei Tage vor dem Todestransport beschlossen wurde, eine Abhörerlaubnis für den Hauptangeklagten zu beantragen. Zwei Tage nach dem Tod der 58 Chinesen wurde der Antrag auch wirklich gestellt und genehmigt. „Wir möchten herausbekommen, ob hier grobe Pflichtversäumnis der Behörden vorliegt oder gar eine gezielte Absicht“, so einer der Verteidiger. In niederländischen Presseberichten war vermutet worden, dass der Tod der Chinesen sicher verhindert worden wäre, wenn niederländische Polizeidienste untereinander und im Kontakt mit britischen Behörden effektiver gearbeitet hätten.