Freispruch  ■ Was denn sonst?

Freispruch – die logische Folge dieser Prozessführung. Das monatelange Verfahren konnte keinen anderen Ausgang nehmen. Die Zeugin hat allzu viele Fragen offen gelassen und so dem Anliegen geschadet, dass zwei Angeklagte bestraft werden, von denen sie sich vergewaltigt fühlt und von denen einer Sperma an ihrem Körper hinterlassen hat. Wie ein weiterer Unbekannter auf ihrer Jacke. Vielleicht, als sie noch über der Mülltonne lag. Ein Horror-szenario, das im Freispruch endete. Und mit der Frage des Richters: Was sollten wir sonst tun?

Für eine Antwort, und nur dafür, ist es vielleicht doch gut, die pseudo-psychologisierenden Reden der Verteidigung gehört zu haben – von der Lesbe, die's besoffen eben manchmal von einem Mann besorgt kriegen will. Ein urchauvinistisches Denkschema, geeignet, nicht nur Vergewaltigungsopfer zu demoralisieren. Es ist – wie das Auftreten der Verteidiger vom ersten Tag an – völlig respektlos. Es kränkt. Es ist ehrenrührig. Verteidiger dürfen das. Aber wenn zugleich die Richter den Prozess so hilflos führen, bei den Verteidigern um Anerkennung buhlen, der schwierigen Zeugin in einer schwierigen Lage schlecht zuhören und deshalb oft die selben Fragen wiederholen, ist das ungut. Erst recht – wie peinlich – wenn die Richter auch noch wiederholt in den Chor der Verteidiger einstimmen, die wieder mal die Staatsanwältin hämisch maßregeln. Da wäre noch viel Spielraum für sachliche Verhandlungsführung gewesen. Das könnte auch die Zeugin so empfunden haben. Eva Rhode