Zeuge Landowsky, bitte!

CDU-Affäre: Untersuchungsausschuss beginnt mit Zeugenvernehmung am 18. Mai. Präsident der Bankenaufsicht sagt als Erster über Kreditgeschäfte aus, danach wird der CDU-Fraktionschef gehört

von ROLF LAUTENSCHLÄGER

Der Untersuchungsausschuss zum CDU-Spendenskandal hat sich gestern auf den Beginn der Anhörung und die ersten Zeugen verständigt. Am 18. Mai werden demnach der Präsident des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen, Jochen Sanio, und anschließend der frühere Vorstand der Berlin Hyp und CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky vor dem parlamentarischen Gremium aussagen. Vor der Sommerpause sollen außerdem noch die beiden Kreditgeber, die Aubis-Manager Neuling und Wienhold, sowie Mitarbeiter der Bank gehört werden. Das teilte gestern Klaus-Uwe Benneter (SPD), Vorsitzender des Ausschusses, mit.

Nach Ansicht Benneters habe man sich für Sanio als ersten Zeugen entschieden, da das Bundesamt „bereits Sonderprüfungen zu dem Aubis-Komplex“ durchgeführt habe. Angesichts der bestehenden ungenügenden Aktenlage könnte sich der Ausschuss mit dem Zeugen Sanio besser in die Materie einarbeiten und so „zügiger zu Erkenntnissen kommen“, sagte Benneter. Noch am gleichen Tag werde auch Landowsky Gelegenheit erhalten, „aus seiner Sicht die Lage zu beschreiben“.

Der CDU-Fraktionschef wird für den umstrittenen Kredit seiner Bank in Höhe von 600 Millionen Mark an Aubis verantwortlich gemacht. Zudem soll der Ausschuss klären, ob eine unregelmäßig verbuchte CDU-Parteispende über 40.000 Mark an Landowsky im Zusammenhang mit dem Kredit stand.

Kritik an der Reihenfolge übte Nicolas Zimmer, CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss. Es wäre besser gewesen, den CDU-Fraktionschef „als ersten Zeugen“ vor den Ausschuss zu laden. Die Vernehmung Sanios hingegen sollte erst nach gründlichem Aktenstudium stattfinden, meinte Zimmer gestern.

Harald Wolf (PDS) und die Grüne Barbara Oesterheld unterstützten die Entscheidung von Benneter. Sanio könne zu dem Thema Sonderprüfung und dem Aubis-Engagement ausreichend berichten, betonte Wolf. Die Vorlage aller Akten abzuwarten würde bedeuten, so Wolf, dass erst „nach der Sommerpause mit der Befragung der Zeugen begonnen werden könnte“. Auf eine derart lange Verschiebung wolle sich der Ausschuss nicht einlassen.