Mehr fürs Kind

30 Mark mehr Kindergeld reicht nicht, klagen Politiker und Experten. Familienverbände für Grundsicherung, CDU für neues Steuersystem

BERLIN taz ■ Mit der Erhöhung des Kindergeldes auf 300 Mark, wie sie Bundeskanzler Schröder nun den Ländern abgehandelt hat, ist den Familien nur wenig geholfen. Darin sind sich alle Parteien eigentlich einig. Nur muss die SPD dies zunächst als Erfolg verkaufen, weshalb sie gestern weit gehend Zufriedenheit bekundete.

Die Grünen dagegen trieben die Debatte am Wochenende weiter: Ihre Finanzexpertin Christine Scheel kündigte eine Initiative für einen weiteren Zuschlag von bis zu 200 Mark pro Kind für arme Familien an. Der Bild am Sonntag sagte Scheel: „Es geht um eine zielgenaue Förderung von armen Familien und alleinerziehenden Müttern, die sonst in die Sozialhilfe abrutschen.“ Auch die Familienverbände plädieren für eine solche Grundsicherung. Der Präsident des Kinderschutzbundes garnierte die Forderung gar mit der Drohung, dass Familien vor dem Verfassungsgericht klagen würden, falls die Regierung Anfang nächsten Jahres nicht Pläne für eine weitere Entlastung der Familien vorlege.

Bei der SPD lösen solche Pläne leises Unbehagen aus: Ob eine Grundsicherung durch die Einsparung entsprechender Beträge bei der Sozialhilfe und eine Kappung des Ehegattensplittings zu finanzieren wäre, bezweifelt etwa ihr Finanzexperte Joachim Poß: „Die Kappung des Ehegattesplittings ist eine finanzpolitische Fata Morgana,“ sagte Poß der taz. Die Einnahmen wären kaum so hoch, wie die Grünen sie rechneten: „Der Splittingvorteil wird ohnehin immer kleiner, je niedriger der Spitzensteuersatz wird.“ Ganz sicher sind sich auch die Grünen mit ihrem Finanzierungsvorschlag nicht: Bevor ihre Initiative startet, soll das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung vorsichtshalber „die Auswirkungen“ des Modells berechnen.

Die CDU, unbelastet von aller Realpolitik, forderte derweil kurzerhand, das gesamte Steuersystem umzustellen: Alle Einkünfte sollten gleich besteuert werden und der Spitzensteuersatz auf 35 Prozent sinken, ließ Fraktionschef Friedrich Merz verlauten. Für jede Person, also auch für jedes Kind, solle ein steuerlicher Grundfreibetrag von 14.000 Mark gelten. Dass das Verfassungsgericht 1998 ausdrücklich gegen Grundfreibeträge und für Freibeträge, die höher Verdienende stärker entlasten, plädierte, stört die Sozialrevolutionäre der CDU dabei kaum. Auch die Finanzierung sei kein Problem: Eine solche Reform finanziert sich weit gehend selbst“, so Merz in der Welt am Sonntag. HEIDE OESTREICH