Miethai & Co
: Richtig grün

Balkone und Pflanzen  ■ Von Christine Kiene

Der Mai ist gekommen und viele Mieter möchten nun mit Pflanzen ihren Balkon verschönern. Leider finden diese Verschönerungen nicht immer die Zustimmung des jeweiligen Vermieters. Deshalb einige rechtliche Hinweise.

Die Mieter haben ohne Probleme das Recht, auf dem Balkon Blumen in Töpfen und Kästen aufzustellen. Dies gilt auch für die Fensterbretter. Dort dürfen sowohl innen als auch außen Blumenkästen angebracht werden. Bei einer Außenanbringung ist darauf zu achten, dass die Kästen fachgerecht angebracht werden, damit Passanten auf der Straße nicht gefährdet sind. Auch beim Gießen ist darauf zu achten, daß Passanten nicht geschädigt werden können. Sollte durch einen herabfallenden Blumenkasten, der nicht ordnungsgemäß angebracht war, ein Passant verletzt werden, kann dies für den Mieter schwerwiegende Konsequenzen haben.

Vor der Anbringung von Blumenkästen direkt an der Außenwand sollte der Vermieter befragt werden, da dieser gegebenenfalls Wert darauf legen könnte, dass die Kästen zum äußeren Erscheinungsbild des Hauses passen.

Wichtig für Mieter ist auch, dass sie einen Anspruch gegen den Vermieter auf Anbringung von Metallgitterhalterungen für Balkonkästen haben, wenn solche bei Mietvertragsbeginn vorhanden waren und der Vermieter diese im Rahmen von Fassadenerneuerungsarbeiten entfernt hatte (AG Tempelhof-Kreuzberg, Urt. vom 6.8.1990, MM 1990, S. 353)

Sollte durch das Balkongitter ein Rostschaden verursacht worden sein, haftet dafür der Vermieter, selbst wenn ein Teil der Schadensursache durch Blumengießwasser verursacht wurde. Dies gilt zumindest dann, wenn das Balkongitter so konstruiert war, daß ein Mieter dort Balkonkästen anbringen konnte (LG Berlin Urt. vom 3.2.1992, GE 1992, 383).

Bei Rankpflanzen - wie z.B. Efeu - , die sich an das Mauerwerk anhaften, sollten Mieter sich unbedingt vor dem Anpflanzen eine Erlaubnis des Vermieters einholen. Andernfalls kann der Vermieter, wenn sich die Pflanzen stark ausgebreitet haben, oder die MieterInnen ausziehen, verlangen, dass die Pflanze entfernt wird. Und dies kann vor allem große Probleme machen, wenn die Pflanzen sich in das Mauerwerk eingewurzelt haben und eine Entfernung der Pflanzen einen Neuanstrich der Fassade nötig machen. Dies könnte für Mieter teuer werden.

Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40