„Wie ein Teufel“

Staatsanwalt sieht den 89-jährigen Anton Malloth des Mordes und des Mordversuchs überführt – Zeugen hatten den SS-Scharführer belastet

MÜNCHEN taz ■ Im Mordprozess gegen den ehemaligen SS-Scharführer Anton Malloth vor dem Landgericht München I hat die Anklagevertretung eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

Malloth habe, so Staatsanwalt Kuchenbauer, im Gestapo-Gefängnis Theresienstadt einen jüdischen Häftling „aus Rassenhass“ mit Stockhieben und Fußtritten getötet. Der 89-Jährige habe zudem versucht, einen weiteren Häftling „aus völlig nichtigem Grund“ zu töten. Beide Taten wertete der Staatsanwalt als „persönliche Exzesstaten“, mit denen sich der SS-Mann zum „Herrn über Leben und Tod aufgeschwungen“ habe.

Der Prozess fand wegen der Krebserkrankung des Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim statt. In seinem Plädoyer erhob der Münchner Staatsanwalt schwere Vorwürfe gegen die Dortmunder Anklagebehörde. „Jahrzehntelang hat sich niemand für noch lebende Zeugen interessiert“, kritisierte Kuchenbauer seiner Dortmunder Kollegen. Die hatten die Verfahren gegen Malloth 1979 und 1999 wegen „unbekannten Aufenthalts“ des Beschuldigten und „mangels hinreichender Verdachtsmomente“ eingestellt.

Von 1940 bis 1945 hatte der gelernte Fleischhauer in der so genannten Kleinen Festung, einem Gestapo-Gefängnis in Theresienstadt, Angst und Schrecken verbreitet. Ein tschechisches Gericht hatte den Aufseher 1948 zum Tode verurteilt – in Abwesenheit, denn Malloth war zuerst nach Innsbruck und dann nach Meran geflüchtet. Dort lebte er unbehelligt, bis ihn Italien 1988 nach Deutschland abschob. Auch dort hatte er nichts zu befürchten, bis die Münchner Staatsanwaltschaft den Fall im vorigen Jahr übernahm.

Jetzt, nach fast 60 Jahren, erinnerten sich die aus Tschechien und Österreich angereisten Zeugen noch genau an Malloth und erkannten ihn im Gerichtssaal wieder. „Malloth war einer der Schlimmsten, er war wie ein Teufel“, charakterisierte ein 73-jähriger ehemaliger Häftling den Aufseher. Im Falle zweier Häftlinge, die Malloth im Winter nackt mit kaltem Wasser so lange hat bespritzen lassen, bis sie tot umfielen, zog der Staatsanwalt die Anklage zurück. Ob Malloth den Befehl gegeben hatte, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden.

Malloth verfolgte den Prozess zumeist teilnahmslos. Der Versuch seines Verteidigers, ihn über einen Gutachter für nicht verhandlungsfähig erklären zu lassen, schlug fehl. Trotz seines hohen Alters liege bei Malloth kein „pathologischer Intelligenzabbau vor“, urteilte der Psychologe. BSI