: USA torpedieren B-Waffen-Verbot
Nach sechsjährigen Verwässerungsbemühungen lehnen die USA Entwurf der UNO-Abrüstungskonferenz für Überprüfungsregime der Biowaffenkonvention von 1972 als „unzureichend“ ab. Es droht weiterer Konflikt mit Verbündeten
aus Genf ANDREAS ZUMACH
Die sechsjährigen Verhandlungen der Genfer UNO-Abrüstungskonferenz um ein Überprüfungsregime für das seit 1975 geltende Verbot biologischer Waffen stehen vor dem Scheitern. Die USA lehnen den Ende März vom ungarischen Konferenzvorsitzenden Tibor Tóth vorgelegten Entwurf für ein Abkommen in 38 Detailpunkten als „völlig unzureichend“ ab, wie amerikanische Diplomaten bestätigen. Der Vertragsentwurf sei „ungeeignet, die Produktion von Biowaffen zu verhindern“. Eine entsprechende, einstimmig gefasste Empfehlung eines Expertenteams der Bush-Administration wurde bereits von Außenminister Colin Powell gebilligt. Ihre Absegnung durch das Weiße Haus gilt als sicher.
Mit der 1972 in Genf vereinbarten und drei Jahre später in Kraft getretenen UNO-Konvention wurden die Entwicklung, Produktion und Lagerung von Biowaffen verboten. Sie wurde inzwischen von 143 Staaten ratifiziert. Doch anders als das 1993 von der UNO-Abrüstungskonferenz vereinbarte Chemiewaffenverbot enthält die Biowaffenkonvention bis heute kein Verifikationsregime, mit dem ihre Einhaltung durch die Unterzeichnerstaaten überwacht und durchgesetzt werden kann.
Entsprechende Verhandlungen begannen, nachdem 1995 Beweise auf dem Tisch lagen, dass der Irak (ein Unterzeichnerstaat) in den 80er-Jahren Biowaffen entwickelt hatte. Rund ein Dutzend weitere Staaten wurden immer wieder der Entwicklung von Biowaffen verdächtigt. Aber auch den USA, Deutschland und anderen Nato-Staaten wurde von unabhängigen Experten vorgeworfen, ihre Programme zur Entwicklung von Abwehrmitteln gegen Biowaffen verstießen gegen die Konvention.
Unter Rüstungskontrollexperten besteht Konsens,dass das Verbot von Biowaffen noch schwerer zu kontrollieren ist als das Verbot von Chemiewaffen. Denn die für die Herstellung von Biowaffen benötigten Anlagen sind sehr viel kleiner, die Menge der benötigten Grundsubstanzen sehr viel geringer. Die weit reichenden Kontrollvereinbarungen im Falle der Chemiewaffen galten zu Beginn der Verhandlungen im Jahre 1995 deshalb zunächst nicht nur als Vorbild, sondern als Miminum für ein Überprüfungsregime für Biowaffen. Doch im Laufe der letzten sechs Jahre verweigerten vor allem die USA sowie teilweise China, Iran und Pakistan ihre Zustimmung zu Inspektionen und Kontrollen auf ihrem Territorium, zu denen sie im Rahmen des Chemiewaffenverbots bereits Ja gesagt hatten. Washingtons Hauptargument war der Schutz der US-Pharma- und -Biotechunternehmen „vor ausländischer Spionage“ sowie der Schutz der Anlagen, in denen Gegenmittel gegen Biowaffen entwickelt werden. Während die Verbündeten Washingtons für weitreichende Kontrollbestimmungen plädierten, führten die Vorbehalte der USA zu der Verwässerung und den Schwachstellen des Vertragsentwurfes, mit denen die Bush-Administration jetzt ihre Ablehnung begründet.
kommentar SEITE 10
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen