der prozess

Vier Angeklagte

Vor dem Landgericht Köln sitzen ab morgen vier Personen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung auf der Anklagebank. Dem Lokführer Sascha B. wird vorgeworfen, die Höchstgeschwindigkeit des Zuges nicht eingehalten und so das Zugunglück von Brühl verursacht zu haben. Dabei waren am 6. Februar 2000 neun Menschen tödlich verunglückt und 148 verletzt worden.

Wegen unklarer Angaben zur Geschwindigkeitsbegrenzung ist ferner der 34-jährige Sachbearbeiter Jens Peter H. angeklagt. Er war für das Verzeichnis der Langsamfahrstellen zuständig. Zwei weiteren Bahn-Mitarbeitern, Karl-Heinz S. und Rainer Robert P., die für die Planung und Einrichtung der Baustelle verantwortlich waren, wird vorgeworfen, den Einbau einer technischen Geschwindigkeitskontrolle unterlassen bzw. eine Erinnerung für den Lokführer nicht eingerichtet zu haben. Für den Prozess sind 15 Verhandlungstage angesetzt. Im Fall einer Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft. KLH