Tortur gegen Trauma

■ Sexueller Missbrauch: Opferaussage wurde per Video eingespielt

Im Prozess gegen den 27-jährigen Sergej K. wegen sexuellen Missbrauchs und versuchten Mordes an einer 10-Jährigen hat das Gericht gestern die Aussage des Mädchens per Video als Beweismittel in das Verfahren eingeführt. Diese technische Möglichkeit wird zunehmend von Gerichten eingesetzt, um Opfern von sexuellen Gewalttaten die Tortur einer Aussage in der Öffentlichkeit zu ersparen. Der Angeklagte hat die Tat zwar vor dem Haftrichter gestanden, jedoch im Prozess die Aussage verweigert.

„Er hat mich einfach dazu gezwungen, dann hat er mich in den Graben geschmissen“, sagte das Mädchen aus. In ihrer ersten per Video aufgezeichneten polizeilichen Vernehmung konnte sich die 10-Jährige gut an den Täter erinnern, der sie in den Mittagstunden in ein Auto gezerrt, sexuell misshandelt und dann mit Kabelbinder gefesselt in einen knietief mit Wasser gefüllten Graben in Moorfleet geworfen hatte. Das Mädchen überlebte und konnte sich selbst befreien, so dass der Täter aufgrund ihrer Angaben relativ schnell identifiziert werden konnte.

Ob dem Mädchen ihre Vernehmung vor Gericht gänzlich erspart bleibt, ist fraglich. Zwar stellte die Verteidigung des Angeklagten überraschend den Antrag, zum Schutz des Mädchens auf eine Vernehmung zu verzichten, das Gericht deutete aber an, wahrscheinlich doch auf die Aussage zurückgreifen zu wollen. Der Anwalt der Familie des Opfers äußerte zudem die Hoffnung, dass das Mädchen unter Ausschluss des Angeklagten und der Öffentlichkeit im Zeugenstand „ihr Trauma hier los wird“. Technisch möglich wäre auch, das Kind per Video in einem Nebenraum zu vernehmen und live in den Verhandlungsaal zu übertragen . ms