Gleichstellungsgesetz im Alleingang

SPD und Grüne wollen einen gemeinsamen Antrag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft vorlegen. Denn Frauenministerin Christine Bergmann (SPD) kann die Arbeitgeber nicht einmal zu einer Selbstverpflichtung bewegen

von NICOLE MASCHLER

Irmingard Schewe-Gerigk setzt auf das alte Gewerkschaftsmotto. „Wer nicht kämpft, hat schon verloren“, sagt die frauenpolitische Sprecherin der Grünen. Gemeinsam mit der SPD will die Bundestagsfraktion der Grünen noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Frauen in der Privatwirtschaft einbringen. „Wir müssen den Einstieg machen“, sagte Schewe-Gerigk der taz.

Denn den Plänen von Ministerin Christine Bergmann (SPD), Betriebe per Gesetz zur Frauenförderung zu verpflichten, droht das Aus. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt, stellt gestern klar: Die Wirtschaft ist nicht einmal zu einer Selbstverpflichtung bereit.

Auch SPD-Chef Gerhard Schröder hatte deutlich zu verstehen gegeben, dass er von einem Gesetz wenig hält – obwohl diese Forderung Bestandteil des Koalitionsvertrages ist. Die SPD-Fraktion will sich am 19. Juni festlegen, nachdem sie noch einmal mit der IG Metall gesprochen hat. Bergmann selbst war in den vergangenen Wochen bereits von einer gesetzlichen Regelung abgerückt. Auch eine Selbstverpflichtung sei denkbar. Die Koppelung öffentlicher Aufträge an die Frauenförderung sei in dieser Phase ebenfalls „nicht das Thema“. Der Widerstand der Arbeitgeber richtet sich zudem gegen das Verbandsklagerecht, das Bergmann den Gewerkschaften einräumen wollte, falls Betriebe die Vorgaben nicht einhalten.

Die Grünen wollen die Betriebe nun zwar auf die Frauenförderung verpflichten, ihnen aber Handlungsspielraum lassen. So solle die Regelung auf die Unterschiede der Branchen und Betriebsgrößen Rücksicht nehmen. „Daher soll den Arbeitgebern freigestellt sein, welche Maßnahmen sie [. . .] als geeignet ansehen“, heißt es im Beschluss des Bundesfrauenrats vom Sonntag. In ihrer Vorlage hatte Schewe-Gerigk auf Verbandsklagerecht und die Koppelung öffentlicher Aufträgen an Frauenförderung verzichtet. Die Delegierten protestierten – gegen den Willen von Fraktionschefin Kerstin Müller nahmen sie die Forderungen wieder hinein. Warum etwas beschließen, so Müller, „was nicht durchkommt“?

Auch die Gewerkschaften beharren nicht auf ihren Maximalforderungen. Aber: „Die Bundesregierung vertut sich, wenn sie nur auf die Arbeitgeber setzt“, sagt Maria Kathmann, DGB-Referatsleiterin im Bereich Frauenpolitik. Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye erklärte gestern, dass auf beiden Seiten keine Neigung bestehe, ein großes regulatives Gesetz zu machen. Eine freiwillige Selbstverpflichtung helfe überhaupt nicht weiter, glaubt dagegen Kathmann.

Bergmann betonte denn auch gestern, sie wolle an „verbindlichen Regelungen“ festhalten. Derzeit laufen die Gespräche „auf der Arbeitsebene“. Nach einer ersten Runde im Kanzleramt war ein weiteres Treffen Mitte Mai geplant. Doch dieses hat bisher nicht stattgefunden. „Ein Spitzentreffen hat nur Sinn“, heißt es dazu im Ministerium, „wenn eine Einigkeit in Sicht ist.“

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