Es brödelt weiter

Staatsanwaltschaft durchsucht DGB-Verein. Der suspendiert seinen Geschäftsführer Helmuth Diekwisch  ■ Von Sandra Wilsdorf

Neues von Brötchen-Gate: Die Staatsanwaltschaft hat gestern die Räume des „Vereins zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenselbsthilfegruppen“, die Wohnung des Geschäftsführers Helmuth Diekwisch sowie ein Feriendorf in Bad Bevensen durchsucht und Akten beschlagnahmt. In dem Feriendorf sollen Arbeitslose zu Reparaturarbeiten verdonnert worden seien. Der Verein, der die Anlage betreibt, soll ebenfalls von Diekwisch geleitet werden.

Peter Brunners, Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigte gegenüber der taz: „Das Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges wird zur Zeit gegen Helmuth Diekwisch geführt.“ Der wurde daraufhin vom Vereinsvorstand „einstweilen“ und „mit sofortiger Wirkung“ von seinen Aufgaben entbunden. Allerdings wäre Diekwisch ohnehin gegen Ende des Jahres in Pension gegangen.

Diekwisch sei momentan der Einzige, gegen den ermittelt würde. Erhard Pumm, Vorsitzender des Vereins, sei nicht beschuldigt. Der bezeichnete die einstweilige Entlassung des Geschäftsführers als notwendig, „um die weitere Arbeit im Interesse der Arbeitslosen und der Mitarbeiter nicht zu gefährden“. Ob es den noch lange geben wird, ist allerdings ohnehin fraglich, die Sozialbehörde hat die Zahlungen eingestellt, das Arbeitsamt zahlt auch nur noch diesen Monat. Was mit den ABM-Kräften passiert, ist weiterhin unklar. Pumm sagte gestern, man bemühe sich, sie im DGB-Haus unterzubringen.

Der Verein hat offensichtlich falsch abgerechnet: Die Einnahmen, die er aus dem Verkauf von Brötchen an die Gewerkschaften erzielte, wurden als „Spenden“ deklariert. Das aber ist eine falsche Bezeichnung, weil sie nicht den Eindruck erwecken, als sei dafür eine Gegenleistung erbracht worden. Eventuell war genau das die buchhalterische Absicht: Bis zum Beginn 2000 nämlich wurde von den Zuwendungen abgezogen, was sich Träger dazuverdienten.

Im Klartext: Hätte der Verein damals die Spenden als die Einnahmen angegeben, die sie waren, wäre ihm das von den öffentlichen Zuwendungen wieder heruntergerechnet worden. Seit 2000 ist die Praxis geändert: Um einen Anreiz zu schaffen, dürfen die Vereine jetzt ihr erwirtschaftetes Geld in den Vereinszweck investieren.