migration
: Recht auf Familie

Ein europäisches Netzwerk, seit sieben Jahren aktiv, setzt sich für den grundlegenden Schutz von Familien in der Migration ein: die Coordination européenne pour le droit des étrangers à vivre en famille (Europäische Koordination für das Recht von MigrantInnen auf Familienleben). Das Menschenrecht auf Familie wird auch für Zuwanderer aus Drittstaaten eingefordert. Dazu gehören etwa ein Abschiebeschutz straffällig gewordener, in einem EU-Land aufgewachsener MigrantInnen, das Nachzugsrecht von Angehörigen von Flüchtlingen und der Abbau von Diskriminierung bei den Verfahren zu Visumerteilung, Eheschließung und Erteilung von Aufenthaltstiteln für hetero- und homosexuelle Paare.

Einwanderungsfragen sind nicht mehr allein national zu diskutieren und zu lösen. Auch die Interessenvertretungen von MigrantInnen mussten sich dieser Entwicklung stellen. Die Zusammenarbeit in einem europäischen Netzwerk wie der CE ist nicht nur politisches Neuland für viele ihrer Mitgliedsorganisationen, die sich in das europäische Gesetzgebungsverfahren und die Lobbyarbeit in Brüssel und Straßburg oftmals erst einarbeiten mussten. Sie ist auch ein interkulturelles Projekt par excellence. Dies zwingt dazu, sich fortlaufend gegenseitig zu informieren, wie es um die rechtliche und soziale Lage von MigrantInnen in den einzelnen Ländern steht. Dabei gibt es strittige Punkte; an der Polygamie beispielsweise, die in Frankreich und Belgien ganz oben auf der Tagesordnung steht, scheiden sich die Geister.

Die Europäische Koordination unter ihrem italienischen Präsidenten Germano Garatto setzt sich aus einer Vielzahl nationaler Gruppen zusammen, die wiederum in derzeit sieben Ländern durch nationale Koordinationen vertreten werden. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., koordiniert die Arbeit auf deutscher Seite.

Gerade für Deutschland, das nach Auffassung vieler im rechtlichen und sozialen Umgang mit Zuwanderung eines der Schlusslichter in Europa ist, bringt die Arbeit in der CE neue Perspektiven für die Situation im eigenen Lande: Die Erfahrung, wie offensiv mit der Lage der Sans Papiers in Frankreich, Italien oder Belgien umgegangen wird, könnte dazu beitragen, dass auch deutsche NGOs künftig mutigere Forderungen bei dem noch immer tabubesetzten Thema der illegalen Zuwanderer aufstellen. Weshalb sollte eine Regularisierung nicht auch hierzulande möglich sein? VERONIKA KABIS

Infos: www.members.aol.com/ coordeurop/indexce.html, Deutsche Koordination für das Recht aller Ausländer auf Familienleben, Grünwälder Str. 252, 81545 München, E-Mail: verband-binationaler@t-online.de