Im Zweifel Geldbuße für Lokführer

Das verfahrene Verfahren um das Brühler Zugunglück könnte gegen eine Geldbuße eingestellt werden, weil die Beweislage gegen den Angeklagten zu unklar ist

KÖLN dpa ■ Im Prozess um das Zugunglück von Brühl wird erwogen, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen. Ankläger und Verteidigerin besprachen den Vorschlag gestern in einer Verhandlungspause. Die Anregung dazu sei von der Verteidigerin des Lokführers gekommen, bestätigte Staatsanwalt Jürgen Krautkremer. Noch sei nichts entschieden. Vor dem Kölner Landgericht hatte Verteidigerin Susanne Westphal erklärt, das Verhalten ihres Mandanten sei möglicherweise „objektiv nicht pflichtwidrig“ gewesen. Angesichts der Beschilderung am Unfallort könnte der Mann vielmehr einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ erlegen sein.

Die Verteidigerin bezog sich dabei auf Aussagen von Kollegen des Angeklagten, die in der Unfallnacht vor der Unglücksstelle ein Signal gesehen haben wollen, das als Höchstgeschwindigkeit 120 km/h vorschrieb. Am Unfallort war wegen einer Baustelle nur Tempo 40 erlaubt. Mehrere BGS-Beamte bestätigten aber, dass sie vier Tage nach dem Unfall beim Begehen der Unfallstrecke keine Signale entdeckt hätten, die Tempo 120 vorschrieben.

Die Anklage wirft dem 29-jährigen Lokführer fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor, weil er ein Signal missachtet haben soll, das Tempo 40 vorschrieb.

Der Nachtexpress Amsterdam–Basel war am 6. Februar 2000 in einem Baustellenbereich des Bahnhofs Brühl wegen überhöhter Geschwindigkeit entgleist. Dabei starben 9 Menschen, 149 wurden verletzt.