stichtag: 1. 1. 2005

Ausgleich und Pakt

Ziel des föderalen Finanzausgleiches ist, in den wirtschaftlich schwachen Bundesländern annähernd gleiche Lebensverhältnisse zu schaffen wie in den starken. Deshalb müssen die reichen Länder einen Teil ihrer Steuereinnahmen an die ärmeren zahlen. Weil die Geberländer Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dies in der bisherigen Form als Ungleichbehandlung auffassen, klagten sie. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete 1999 den Länderfinanzausgleich als „teils verfassungswidrig“ und forderte bis Ende 2004 eine Neuregelung.

Ebenfalls 2004 läuft der Solidarpakt I aus, der den Ostländern derzeit jährlich 20,6 Milliarden Mark garantiert. Der 1994 geschlossene Pakt soll den wirtschaftlichen Anschluss des Ostens sichern. Wirtschaftsinstitute haben einen aktuellen Nachholbedarf von bis zu 500 Milliarden Mark ermittelt. RENI