Break-Chance für die SPD

Neuer Vorstoß der Sozialdemokraten setzt die CDU beim Wahltermin unter Druck. Der Senat erwägt, am Dienstag die Wahlordnung zu ändern. Urnengang dann schon am 9. oder 16. September möglich

von DANIEL FERSCH

Im Ringen um den Termin für die Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus geht die SPD zum Gegenangriff auf die CDU über. Wie der Landesverband gestern mitteilte, soll der SPD-geführte Senat in seiner Sitzung am kommenden Dienstag eine Änderung der Landeswahlordnung (LWO) beschließen und damit Neuwahlen bereits am 9. oder 16. September ermöglichen. Durch die Änderung soll das Argument der CDU, bei einer Wahl im September bliebe nicht genug Zeit, um die Kandidaten ordnungsgemäß aufzustellen, entschärft werden.

Senatssprecher Helmut Lölhöffel konnte gestern nicht bestätigen, dass das Thema bereits auf der Tagesordnung steht, es werde aber „an einer Vorlage gearbeitet“.

Bisher waren die Fronten der Parteien zum Thema Wahltermin verhärtet. SPD, PDS und Grüne hatten für den 23. September plädiert, während die CDU auf dem 21. Oktober beharrt. Hauptargument der CDU war stets die Sommerpause des Parlaments gewesen, die einer ordentlichen Wahlvorbereitung im Wege steht und somit die Wahl juristisch anfechtbar machen könnte. Durch die geplante Änderung der Wahlordnung will der Senat jetzt dieses Problem aus dem Weg räumen. Hintergrund ist ein Rechtsgutachten, das der wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses erstellt hat. Die Juristen sollten prüfen, ob es zulässig ist, schon vor einem Beschluss von Neuwahlen mit der Wahlvorbereitung zu beginnen. Das sechsseitige Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass dies zurzeit nicht möglich ist.

Das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung legen eindeutig fest, dass ein Termin für Neuwahlen erst nach der Auflösung des Parlaments festgelegt werden kann. Die Rechtslage sieht zudem vor, dass die Wahlvorbereitungen erst mit der Festlegung des Wahltages beginnt. Die Juristen weisen aber darauf hin, dass der Zeitpunkt, ab dem die Parteien ihre Kandidaten aufstellen können, nur in der Wahlordnung festgelegt ist. Diese kann der Senat mit einem einfachen Beschluss ändern. Den Gegenargumenten der CDU-Opposition wäre damit der Wind aus den Segeln genommen.

Gleichzeitig geht die SPD auf Annäherungskurs zur CDU. Die für den 2. August in den Parlamentsferien angesetzte Sondersitzung des Parlaments, in dem dessen Auflösung beschlossen und der Weg für die Neuwahlen frei gemacht werden soll, könne auch schon am 19. Juli stattfinden, so die Sozialdemokraten. Neuwahlen wären nach der Einhaltung der verfassungsmäßigen Frist dann schon am 9. oder 16. September möglich. Noch am Donnerstag hatte sich die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus gegen die Sondersitzung zur Wehr gesetzt. Fraktionschef Steffel hatte angekündigt, seine Fraktion werde entweder nicht im Parlament erscheinen oder gegen die Auflösung stimmen. Für die nötige Zweidrittelmehrheit zu sind SPD, PDS und Grüne auf CDU-Stimmen angewiesen.