Städte steuern gegen

Kommunen fordern teilweise Rücknahme der Steuerbefreiung für Unternehmensverkäufe. Denn die Gewerbesteuer sinkt

von MARIUS ZIPPE

Als ein taktisches Kabinettstückchen gilt, wie die Bundesregierung vor einem Jahr die Steuerreform durch alle Instanzen peitschte. Doch bei allem Gerangel wurde übersehen, dass die Neuerung ihre Tücken hat. Der Deutsche Städtetag und die nordrhein-westfälische Landesregierung versuchen jetzt, die Steuerbefreiung für Unternehmensverkäufe teilweise rückgängig zu machen. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) dagegen beharrt auf der Reform.

Der Knackpunkt ist: Wenn Unternehmen ab Januar 2002 Aktienpakete von anderen Unternehmen verkaufen, müssen sie auf diese Erlöse weder Körperschaftssteuer noch Gewerbesteuer zahlen.

Über die kommunale Gewerbesteuer freilich kassieren Städte und Gemeinden bislang eine Menge Geld. Nach geltendem Recht beanspruchen die Städte zwischen 10 und 13 Prozent der Verkaufssumme, sofern die Beteiligung am anderen Unternehmen unter 10 Prozent lag.

Wie Schuppen fällt es den ohnehin klammen Gemeinden und Städten jetzt von den Augen, dass sie mit größeren Steuerausfällen zu rechnen haben als vorhergesagt. Größere Kommunen haben berechnet, dass sie bis zu 15 Prozent einbüßen. Befürchtungen hegen vor allem Städte wie München und Düsseldorf, wo große Versicherungen mit umfangreichen Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften residieren.

Nach eigenen Angaben hat der Deutsche Städtetag (DST) auf diesen befürchteten Missstand schon seit März hingewiesen. Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Monika Kuban, sagte der taz, dass die Reform „unbedingt korrigiert werden sollte, da die Städte sonst in große Schwierigkeiten kämen“. Bei der Reform sei einiges übersehen worden. Angesichts der Finanzschwierigkeiten der Sädte hofft Kuban auf die Erfüllung der Forderung.

Das Finanzministerium erteilt allen Änderungswünschen an der Steuerreform dagegen eine klare Abfuhr.

Eine Sprecherin des Ministeriums schloss „definitiv“ aus, dass sich am Wegfall der Gewerbesteuer auf Dividendengewinne und Kapitalverkäufe etwas ändere. Zu diesem Thema gebe es zur Zeit auch keine Verhandlungen. Allerdings könne sie nur über diese Legislaturperiode sprechen.

Das Handelsblatt hatte berichtet, die Bundesregierung plane, die Gewerbesteuer auf Beteiligungs- und Unternehmensverkäufe doch beizubehalten. Da Personenunternehmen die Gewerbesteuer mit der Einkommenssteuerschuld verrechnen könnten, wären allein die Kapitalgesellschaften betroffen. Sie müssten den jeweiligen kommunalen Gewerbesteuersatz zahlen. Auf Änderungen an der Steuerreform hätten vor allem Großkommunen gedrängt.

Die Spekulationen über die Änderungen haben auch die CDU/CSU und den Bundesverband der Deutschen Wirtschaft (BDI) auf den Plan gerufen. Während der bayerische Finanzminister die Regierung des Vertrauensbruchs gegenüber der Wirtschaft bezichtigte, warnte BDI-Präsident Rogowski vor einem Scheitern der Steuerreform.

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