stasi-unterlagen-behörde

Die bisherige Praxis

Bislang hat die Stasi-Unterlagen-Behörde die Akten von Personen der Zeitgeschichte herausgegeben – unabhängig davon, ob sie Opfer, selbst Spitzel oder Nutznießer des DDR-Sicherheitsdienstes waren. Jeder Forscher oder Journalist konnte einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Die Behörde gab allerdings nie die Originaldokumente heraus.

Von den Unterlagen wurden Kopien gefertigt und auf diesen alle Stellen geschwärzt, die in die Privatsphäre des Betroffenen hineinreichen. Wo Helmut Kohl seinen Saumagen kauft und wie er seine Kinder erzogen hat, wäre also auch mit der bisherigen Praxis der Behörde nie an die Öffentlichkeit gelangt.

Bevor die Akten endgültig an die Öffentlichkeit gingen, wurden die Betroffenen gemäß einer neuen Richtlinie seit einigen Monaten darüber informiert. Sie hatten das Recht, selbst noch auf weitere Schwärzungen zu drängen. Doch das reichte Exkanzler Kohl offenbar nicht. RGE