Maulkörbe müssen dranbleiben

Berliner Verfassungsgericht weist Klage gegen Hundeverordnung zurück. Für Kampfhunde gilt Maulkorb- und Leinenzwang also weiter. Halter wollen nun vor das Verwaltungsgericht ziehen. Das muss über jeden Einzelfall neu entscheiden

von KIRSTEN KÜPPERS

Berliner Kampfhunde müssen auch weiterhin Maulkorb tragen und an der Leine durchs Leben laufen. Der Verfassungsgerichtshof hat gestern die Beschwerde von 35 Hundehaltern gegen die bestehende Hundeverordnung zurückgewiesen. Maulkorb- und Leinenzwang „zur Abwehr von Gefahren“ seien verfassungsrechtlich zulässig, sagte Gerichtspräsident Helge Sodan in der Urteilsbegründung. „Der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit von Menschen hat oberste Priorität.“ Darum sei auch die Rasseliste, die zwölf Hundearten unter die Kampfhundeverordnung stellt, nicht zu beanstanden.

Die Entscheidung des Gerichts wurde von den zahlreich erschienenen Tierhaltern mit Wut und Tränen quittiert. Sie hatten gehofft, die Hundeverordnung des Senats mit ihrer Klage kippen zu können. „Alles Lüge“, rief eine erboste Beschwerdeführerin, einige Hundebesitzer verließen aus Protest während der Urteilsbegründung den Saal. Ihrer Meinung nach verletzt die Hundeverordnung den Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot der Verfassung. Die Hundehalter kündigten an, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, das dann über jeden Einzelfall zu entscheiden habe, erklärte Anwältin Annett Löwe.

Sozialsenatorin Gabriele Schöttler (SPD) hatte mit dem Soforterlass vor einem Jahr auf eine tödliche Kampfhundattacke gegen einen Sechsjährigen in Hamburg reagiert. Neben dem Leinen- und Maulkorbzwang für zwölf Hunderassen dürfen danach fünf als besonders gefährlich eingestufte Arten nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Besitzer und Tier gehalten werden. Dazu zählen Kampfhunde wie Pitbulls, Bullterrier und American-Staffordshire-Terrier.

Die Hundehalter seien jedoch auch durch die Kennzeichnungspflicht nicht in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt, erklärte Sodan in der gestrigen Verhandlung. In einer Stadt wie Berlin, die über die höchste Hundedichte pro Einwohner der ganzen Bundesrepublik verfügt, sei zudem der Maulkorb- und Leinenzwang ein geeignetes Mittel, um die von Hunden ausgehende Gefahr in der Öffentlichkeit zu verringern und das „subjektive Sicherheitsgefühl“ vieler Menschen zu stärken. Und es sei nun einmal fachwissenschaftlich belegt, dass bestimmte Hunderassen gefährlicher seien als andere.