Rechtslage noch unklar

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat noch nicht über das Verbot eines Neonazi-Aufmarsches heute in Elmshorn durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) befunden. Nachdem dieses die Nazikundgebung am Donnerstag verboten hatte (taz berichtete), war der Anmelder, der Hamburger Neonazi Christian Worch, vor das BVG gezogen. „Erst am späten Abend“, erklärt eine Gerichtssprecherin, „werden die Richter entschieden haben“. „Auch wenn die Neonazis marschieren dürfen“, betont indes Elmshorns IG-Metall-Chef Uwe Zabel „findet die antifaschistische Move-Parade statt.“ (Beginn 10.30, Steindammwiesen). as