Handel & Wandel

Das Rabattgesetz ist gefallen – was müssen Kunden beachten? „Eigentlich ändert sich nichts“, erläutert Ulf Kalkmann vom Hamburger Einzelhandelsverband. Bei Reklamationen wegen Mängeln ist Rückgabe oder Umtausch genauso gewährleistet wie bisher. Dr. Günther Hörmann von der Verbraucher-Zentrale Hamburg bestätigt dies. Hörmann, der die Änderung „grundsätzlich begrüßt“, hat jedoch auch einiges zu bemängeln: Oft genug würden Ermäßigungen erst durch vorherige Preiserhöhungen ermöglicht, auch die über Kundenkarten versprochenen dauerhaften Rabatte der Kaufhäuser seien nicht immer das beste Geschäft, zumal die Karten oft Dienstleistungen beinhalteten, die der Kunde gar nicht braucht. Und die in Aussicht gestellten Sachgeschenke sind laut Hörmann auch nicht immer die reine Freude: Oft seien das Seidentuch oder die Krawatte, die es zum teuren Anzug dazu gibt, in großen Mengen eingekauft worden – und nachher „läuft ganz Hamburg mit der gleichen blauen Krawatte rum“. dab