Glauben geschenkt

■ Spielsüchtiger Betrüger wurde gestern zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

Wenn Spielsüchtige – und die Weltgesundheitsorganisation zählt diese zu den Süchten – zu Straftätern werden, haben sie es nicht leicht. Ihre Krankheit ist schwer nachweisbar, und die Öffentlichkeit nimmt sie ihnen nicht ab. Manchmal haben sie aber auch Glück und man schenkt ihnen Glauben. Zum Beispiel Ingo D. Gestern saß der 31-Jährige vor dem Amtsgericht Hamburg und wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er muss 2400 Mark an eine Hilfseinrichtung für Suchtgeschädigte zahlen, weil er zwischen 1996 und 1999 33 Menschen betrogen und ihnen insgesamt 120.000 geraubt hat.

Ein Blick ins Telefonbuch und ein Anruf genügten. Den meist älteren Frauen erzählte er, dass er ein Verwandter sei und gerade einen Unfall verschuldet habe. Um eine Anzeige zu vermeiden, bräuchte er sofort Geld, mit dem er den Schaden bezahlen könne. Immer wieder glaubten ihm die alten Damen die Lüge. Ingo D. holte das Geld persönlich ab. Mal waren es 1500 Mark, mal 3000 und schließlich sogar 5000. In 20 Fällen quittierte er unter falschem Namen die ergaunerte Summe.

Die Tat gilt aufgrund der hohen Schadenssumme als besonders schwerer Betrug. Hinzu kommt, dass Ingo D. „gewerbsmäßig“ betrogen hat. Er hat sich mit dem er-gaunerten Geld sein Leben finanziert. Für einen Außenstehenden, aber auch für die Staatsanwältin, die eine Freiheitsstrafe von min-destens drei Jahren forderte, ist das Urteil daher schwer fassbar. Die Vorstrafen des Angeklagten wegen mehrerer Diebstähle und einer gefährlichen Körperverletzung tun ihr Übriges, die Zweifel an diesem Urteil zu nähren.

Dennoch überzeugte das Plädoyer von Rechtsanwalt Uwe Maeffert das Gericht: „Wir haben ein Strafschuldrecht und müssen die individuelle Schuld festlegen.“ Die wesensverändernde Spielsucht von Ingo D. müsse als Auslöser der Betrügereien berücksichtigt werden. Der gelernte Friseur besucht seit längerem eine Geprächsgruppe für Aktive Suchthilfe und zahlt an zwei seiner Opfer monatlich 200 Mark, um den Schaden wieder gutzumachen. Gesine Kulcke