Asyl wird befristet

Der Asylanspruch soll nach drei Jahren geprüft werden. Für viele Flüchtlinge bringt die Regelung jedoch Vorteile

FREIBURG taz ■ Innenminister Otto Schily betrachtet Flüchtlinge weiterhin misstrauisch. Selbst wer als Asylberechtigter anerkannt ist, soll künftig nur noch einen befristeten Aufenthaltstitel bekommen. Nach drei Jahren prüft die zuständige Behörde, ob immer noch eine Verfolgung im Heimatland droht. Nur wenn das bejaht wird, erhält der Flüchtling ein Daueraufenthaltsrecht, andernfalls droht die Abschiebung.

Eine Verschlechterung bedeutet dies für alle Flüchtlinge, die sich noch auf das deutsche Asylgrundrecht berufen können. Bisher bekamen solche Asylberechtigte gleich nach ihrer Anerkennung eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Seit der Grundgesetzänderung von 1993 gilt das Grundrecht jedoch nicht mehr für Flüchtlinge, die auf dem Landweg – also über mindestens einen sicheren Drittstaat – nach Deutschland einreisten. Der Großteil aller Antragsteller hat deshalb ohnehin allenfalls Ansprüche nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK).

Allerdings bekamen GFK-Flüchtlinge nach einer Anerkennung bisher nur eine Aufenthaltsbefugnis. Sie musste schon nach jeweils zwei Jahren verlängert werden. Wegen dieser Schlechterstellung im Aufenthaltsstatus sprach man auch vom „kleinen Asyl“. Erst nach acht Jahren bestand Anspruch auf unbefristetes Aufenthaltsrecht. Für die Mehrzahl der Flüchtlinge enthält die von Schily vorgeschlagene Angleichung von „großem“ und „kleinem“ Asyl damit durchaus eine Verbesserung. Statt acht Jahre müssen GFK-Flüchtlinge künftig nur noch drei Jahre auf ein Daueraufenthaltsrecht warten.

Schon bisher konnte das Nürnberger Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge den Asyl- oder GFK-Anspruch widerrufen, wenn sich die Situation im Heimatland beruhigt hatte. So verloren im Vorjahr 1.749 Asylberechtigte ihren Status. Überwiegend handelte es sich dabei um Iraker, die in ihr Heimatland zurückreisten. Dann gebe es dort offenbar keine Verfolgung mehr, schloss das Amt.

Geprüft wird meist auf Anfrage einer Ausländerbehörde. Die pauschale Überprüfung der Flüchtlinge eines ganzen Landes ist schon aus Kapazitätsgründen nicht üblich. „Das letzte Mal haben wir das nach der Wiedererlangung der Demokratie in Griechenland gemacht“, sagt ein Sprecher des Bundesamts. Und das war in den 70er-Jahren.

CHRISTIAN RATH