RTL zahlt für Rufs Rüpeleien

BERLIN taz ■ Zum ersten Mal in der Geschichte von RTL hat der Kölner Privatsender einen Bußgeldbescheid widerspruchslos akzeptiert. Wie die Funkkorrespondenz meldet, handelt es sich dabei um den von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk (NLM) erlassenen Bescheid in Höhe von 60.000 Mark wegen „fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung“ bei den Jugendschutzbestimmungen. Dabei ging es um einen Beitrag in der RTL-Sendereihe „Exklusiv Weekend“, der am 26. November 2000 im Vorabendprogramm lief. Ex-Viva-Moderator Niels Ruf simulierte darin Geschlechtsverkehr mit einer Kinderpuppe. Die NLM sieht in diesen Szenen „eine Verharmlosung des Kindesmissbrauchs“. RTL-Sprecherin Irene Breil erklärte, dass der Sender in diesem Fall definitiv auf einen Einspruch verzichten wolle, obwohl man den Erlass des Bußgeldbescheids „außerordentlich befremdlich“ finde.