Hinrichtung in Texas in letzter Minute ausgesetzt

Der Mörder Napoleon Beazley sollte am Mittwoch sterben. Zum Zeitpunkt seiner Tat war er noch minderjährig. Wie es weitergeht, ist unklar

AUSTIN taz ■ Das höchste Strafgericht von Texas hat am Mittwoch vier Stunden vor der Hinrichtung von Napoleon Beazley die Vollstreckung ausgesetzt. Der Afroamerikaner war wegen Mordes an einen weißen Geschäftsmann bei einem Raubüberfall mit zwei anderen Jugendlichen 1994 verurteilt worden. Der Fall sorgte für Aufregung, weil Beazley sowohl zur Tatzeit als auch bei der Verurteilung minderjährig und das Opfer der Vater eines renommierten US-Bundesrichters war.

Beazly hatte vor Gericht Einspruch gegen die Vollstreckung eingelegt. Er bereut seine Tat, jedoch umfasst der Einspruch verschiedene Punkte, die gegen das Strafmaß sprechen. Sein Anwalt Walter Long ist überzeugt, dass der Prozess nicht fair geführt worden ist. So hat der anfängliche Verteidiger inzwischen zugegeben, sich nur mangelhaft mit dem Fall beschäftigt zu haben. Die Jury bestand ausschließlich aus weißen Mitgliedern, von denen mindestens eines laut amnesty international rassistische Vorurteile hat . Die zwei Mitangeklagten erklärten nach dem Prozess mehrfach, sie hätten zu ihrer eigenen Entlastung falsch ausgesagt.

In einem dringenden Appell an den Gouverneur von Texas hatte der Europarat am Dienstag darauf hingewiesen, dass die Hinrichtung von zur Tatzeit Minderjährigen gegen internationale rechtliche Standards und die „Normen zivilisierter Gesellschaften“ verstößt. Es ist jedoch kaum anzunehmen, dass dieser Appell die zuständigen Gerichte zur Aussetzung der Vollstreckung bewogen hat. Ähnlich Appelle verfehlten bereits in der Vergangenheit ihre Wirkung.

Das Gericht selber gab weder eine Begründung für die Aussetzung noch deren Dauer an. Tatsächlich kann die Exekution jederzeit wieder angeordnet werden. Die Entscheidung ist umso verwunderlicher, da das gleiche Gericht zuvor das Strafmaß bestätigt hatte. Auch die zuständigen Beamten des Bundesstaates Texas hatten eine Empfehlung auf Begnadigung bereits abgelehnt. Offen bleibt nun noch der Weg zum U. S. Supreme Court, dem höchsten Gericht der USA. Aber auch der hatte am Dienstag die Aussetzung der Vollstreckung abgelehnt. Dies gibt wenig Grund zur Hoffnung auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Supreme Court.

Dennoch ist die Familie zunächst erleichtert. Man habe jetzt Zeit, sich auf den nächsten Schritt zu konzentrieren, so Beazleys Vater, denn „wenn das Leben erst mal vorbei ist, ist es vorbei“. CARMEN BECKER