Mehr Lärmschutz am Flughafen

■ Kläger gegen Ausbau von Fuhlsbüttel erzielen Teilerfolg. Stadt muss Garten- und Balkonbesitzer entschädigen

Die Kläger gegen den Ausbau des Flughafens Fuhlsbüttel haben vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) einen Teilerfolg errungen. Acht Anwohner aus Langenhorn haben einen Anspruch auf Entschädigung, weil ihre Gärten tagsüber einem Dauerschallpegel von mehr als 67 Dezibel ausgesetzt sind und eine Zunahme der Belastung zu erwarten ist. Ärzte gehen davon aus, dass das Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden, ab einem Dauerschallpegel von 65 Dezibel um 20 Prozent steigt.

Das Verfahren zum Flughafenausbau hatte bereits im August zu einem ersten Erfolg für die Kläger geführt. Auf Veranlassung des Gerichts änderte die Stadt ihren Planfeststellungsbeschluss. Die erlaubten Schallpegel in den Häusern wurden um fünf Dezibel reduziert: zwischen 19 und ein Uhr darf der Dauerschallpegel höchstens 36 und der Spitzenpegel höchstens 55 Dezibel betragen. Später dürfen keine Flugzeuge starten und landen.

Eine Verringerung des Pegels um drei Dezibel entspricht einer Halbierung der Schallintensität, eine Verringerung um zehn Dezibel empfinden Menschen als Halbierung des Lärms. Für die Kosten des Lärmschutzes, etwa durch Schallschutzfenster und -lüfter, muss der Flughafen aufkommen.

Mit der Entscheidung des OVG bleibt der Planfeststellungsbe-schluss der Wirtschaftsbehörde im Grundsatz bestehen. Eine Revision des Urteils hat das Gericht nicht zugelassen. Die Kläger werden sich nach Angaben ihrer Anwälte jedoch dagegen beschweren. Allerdings werteten die Anwälte das Urteil sehr unterschiedlich.

Claus Schülke, der Vorsitzende des Dachverbandes der Bürger-initiativen gegen Fluglärm (BIG) sprach von einer „fast völligen Niederlage für die Kläger der betroffenen Wohnbereiche“. Die Senkung der erlaubten Lärmpegel sei lediglich eine Angleichung an bundesweite Vorgaben.

Michael Günther dagegen betonte die Erkenntnis, „dass die Fluglärmgutachten in der Vergangenheit auf unzutreffenden Annahmen beruhten“. Der Prozess werde sich daher auf das neue Fluglärmgesetz auswirken, das die Bundesregierung vorbereite. Im Übrigen sei davon auszugehen, dass die Anwohner aus anderen Stadtteilen ihre Klagen aufrechterhalten. Positiv vermerkte Günther auch, dass jetzt klargestellt sei, dass jede Maßnahme, die sich auf den Flugverkehr auswirke, nur noch unter Beteiligung der Bürger genehmigt werden dürfe. Der Flughafen soll von 42 auf 65 Abfertigungspositionen ausgebaut werden, einen neuen Terminal zwei und eine unterirdische Abfertigungsanlage erhalten.

Gernot Knödler