Scholz fordert Rasterfahndung

Hamburgs Innensenator Olaf Scholz (SPD) fordert die Entwicklung einer bundesweiten Rasterfahndung als Konsequenz aus der Tatsache, dass einer der mutmaßlichen Attentäter von New York als Student in Hamburg gelebt hat. Wie Scholz in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt sagte, sollen mit diesem Instrument auch „solche unauffälligen Personen“ erfasst werden. Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, forderte ges-tern in Hamburg eine „Neuorientierung der Rasterfahndung“. Zudem müsse der Datenschutz „grundlegend überprüft werden“. Er erfordere mittlerweile einen Aufwand, „der zum Teil nicht mehr nachvollziehbar ist“. Die Rasterfahndung wurde in Deutschland Ende der Siebziger Jahre eingeführt. Man versteht darunter den Abgleich personenbezogener Daten einer großen Gruppe von nicht verdächtigen Personen, beispielsweise alle Ausländer, nach bestimmten Merkmalen. Erlaubt ist die Rasterfahndung derzeit nur bei Straftaten von „erheblicher Bedeutung“. Sie muss von einem Richter oder - bei Gefahr im Verzug - vom Staatsanwalt angeordnet werden.