Offener Brief für Zuwanderungsrecht

Flüchtlingsrat fordert: Terrorismus darf nicht als Vorwand für schärfere Ausländergesetze dienen

BERLIN taz ■ Mit einem offenen Brief an alle Fraktionen des Bundestags und des Abgeordnetenhauses Berlin hat sich gestern der Flüchtlingsrat Berlin gegen eine Einschränkung des Ausländer- und Asylrechts unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung gewandt. In dem Brief werden die Mitglieder der Fraktionen aufgefordert, sich gegen den Entwurf des Zuwanderungsgesetzes auszusprechen und sich für eine menschenwürdigere Asyl- und Einwanderungspolitik einzusetzen.

„Die Auswirkungen der Anschläge in den USA auf die Ausländerdebatte spüren wir ganz deutlich“, sagte gestern der Koordinator des Flüchtlingsrates, Jens-Uwe Thomas, gegenüber der taz. Es sei im Moment sehr schwierig, überhaupt Kritik am Entwurf des Zuwanderungsgesetzes zu äußern, da mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung jeder Verbesserungsansatz unterbunden würde. Er befürchte zudem eine pauschale Verurteilung aller arabischstämmigen Flüchtlinge, so Thomas.

Der Flüchtlingsrat kritisiert in seinem Brief vor allem die Einschränkungen im Flüchtlingsschutz, die Ausweitung des Asylbewerberleistungsgesetzes und den fehlenden Schutz für Opfer nichtstaatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung. Damit würden positive Ansätze der Süssmuth-Kommission im Gesetzentwurf ignoriert. Auch fehlen Regelungen zum rechtlichen Status von Flüchtlingen und Migranten. Unterzeichnet wurde der Brief unter anderem auch vom Flüchtlingsrat Brandenburg, dem Republikanische Anwaltsverein und der Türkischen Gemeinde Deutschlands. SUSANNE AMANN