Staatsanwalt fordert Härte

Strafen ohne Bewährung für Düsseldorfer Synagogen-Anschlag verlangt

DÜSSELDORF afp ■ Ein Jahr nach dem Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge hat die Staatsanwaltschaft im Berufungsverfahren gegen die beiden mutmaßlichen Attentäter Jugendstrafen ohne Bewährung gefordert. Der Anschlag vom 2. Oktober 2000 sei „nichts anderes als Terrorismus im Kleinen“, sagte Staatsanwalt Hans Joachim Kiskel gestern vor dem Landgericht Düsseldorf. Zugleich wies er die Aussagen von Balal T. und Khalid Z. zurück, sie hätten das jüdische Gotteshaus nicht anzünden, sondern lediglich ein Zeichen gegen die israelische Politik setzen wollen. Vielmehr hätten sich die Angeklagten „absoluter Gewalttaten“ schuldig gemacht. Der Staatsanwalt forderte für den 21-jährigen Z. drei Jahre, für den 20 Jahre alten T. zweieinhalb Jahre Jugendstrafe. Bei dem Brandanschlag am Vorabend des Einheitstages war geringer Sachschaden entstanden.

In erster Instanz hatte das Düsseldorfer Amtsgericht die beiden Angeklagten in getrennten Verfahren zu kürzeren Strafen verurteilt. Gegen die Urteile wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt. Kiskel bekräftigte in seinem Plädoyer die Auffassung der Anklage, beide Beschuldigten hätten sich der versuchten schweren Brandstiftung schuldig gemacht.