Microsoft droht Strafe der EU

WASHINGTON/BRÜSSEL rtr/afp ■ Im Kartellverfahren gegen den Softwarekonzern Microsoft hat das Oberste US-Gericht den Antrag des Konzerns auf Überprüfung und Aufhebung eines früheren Kartellrechtsurteils abgewiesen und somit den Fall in den Händen des zuständigen Bezirksgerichts gelassen. Der Supreme Court weigerte sich am Dienstag, das Urteil des Berufungsgerichts des Districts of Columbia vom 28. Juni zu überprüfen, in dem es hieß, Microsoft habe illegalerweise eine Monopolstellung im Markt für Betriebssysteme für Personal Computer inne.

In dem beim Supreme Court eingereichten Antrag hatte Microsoft zur Begründung seine Auffassung bekräftigt, das Verfahren sei durch Fehlverhalten des Vorsitzenden Richters Thomas Penfield Jackson beeinträchtigt gewesen. Richter Jackson hatte die Zerschlagung des Konzerns in erster Instanz angeordnet, die später jedoch auf Antrag von Microsoft wieder aufgehoben wurde. Die nun beim Bezirksgericht zuständige Richterin Colleen Kollar-Kotelly versucht, bis November eine außergerichtliche Einigung zwischen der klagenden Regierung und dem Unternehmen zu erreichen, und hat beide Parteien zu intensiven Vergleichsverhandlungen aufgefordert.

Eventuell droht Microsoft jetzt auch in Europa eine hohe Strafe wegen Wettbewerbsverstößen. Es bestehe die „Möglichkeit“, dass die Europäische Kommission das Unternehmen mit einem Bußgeld belege, sagte der zuständige EU-Kommissar Mario Monti gestern. Nach einem Bericht des Wall Street Journal Europe könnte Brüssel als Bußgeld zehn Prozent des Jahresumsatzes und damit bis zu 2,5 Milliarden Dollar (2,74 Milliarden Euro) Strafe verhängen. Der Zeitung zufolge droht Microsoft die EU-Milliardenstrafe, wenn der Konzern sein neues Betriebssystem Windows XP nicht ändert.