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Schilys Sicherheitspaket II

Das Sicherheitspaket II des Bundesinnenministeriums enthält unter anderem folgende Vorschläge:

– verschärfte Identitätsfeststellungen bei Ausländervisa und Aufenthaltspapieren sowie für inländische Personalausweise und Pässe. Dazu könnten so genannte biometrische Informationen zählen, etwa das Profil der Handflächen, der Fingerkuppe oder des Gesichts. Diese sollen auch verschlüsselt als Chip oder Datenstreifen in die Personaldokumente eingebaut werden. Biometrische Informationen sollen allerdings nur bei bestimmten, von der Bundesregierung festzulegenden Herkunftsstaaten gespeichert werden.

– Speicherung aller Visadateien beim Ausländerzentralregister; Zugriffsmöglichkeit für Polizeibehörden bei Gefahrenabewehr

– Kompetenzerweiterung für den Verfassungsschutz (VS): Auskunftspflicht für Banken u. a. über Konten, Inhaber und Geldbewegungen.

Beobachtung durch den VS bei Bestrebungen „gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ oder gegen das „friedliche Zusammenleben der Völker“.

– Das Bundesamt für Anerkennung von Aylbewerbern und die Ausländerbehörden sollen dem VS „Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen melden.

– Zur Identitätsfeststellung von Ausländern soll künftig das „gesprochene Wort“ aufgezeichnet und gespeichert werden – allerdings „erkennbar“ für den Betroffenen.  SEV