Bahn soll schuldig sein

Gericht will den Prozess gegen den Lokführer des Brühler Unglückzugs einstellen. Eventuell droht ihm Geldbuße

KÖLN dpa ■ Im Prozess um das Zugunglück von Brühl hat die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Köln gestern die Einstellung des Verfahrens gegen den Lokführer und die drei mitangeklagten Bahnbediensteten vorgeschlagen. Es sei von „geringer Schuld“ der Angeklagten auszugehen, hieß es. Der Vorsitzende Richter Heinz Kaiser verwies unter anderem auf „Fehlentscheidungen und Missstände“ bei der Deutschen Bahn AG, die im Verlauf der rund viermonatigen Verhandlungsdauer offenbar geworden seien.

Das Verhalten des Lokführers, der trotz eines entsprechenden Signals mit 120 statt mit den erlaubten 40 km/h durch den Brühler Bahnhof gefahren war, stuften die Richter als „Augenblicksversagen wegen einer Fehlinterpretation“ ein. Ob das Verfahren eventuell gegen Geldbußen eingestellt werden soll, blieb gestern noch offen. Bei dem Unglück im Februar 2000 waren neun Menschen getötet worden.