Jetzt darf Bremen rastern

■ „Schläfer“-Fahndung und Wegweisung ist Gesetz

Als letztes Bundesland hat Bremen den Weg für die Rasterfahndung freigemacht. Die Bremische Bürgerschaft verabschiedete am Donnerstag in zweiter Lesung eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes mit den Stimmen der SPD, CDU und des oppositionellen DVU-Abgeordneten. „Es darf keine weissen Flecken auf der Landkarte der Terrorismusbekämpfung geben“, sagte Innensenator Kuno Böse (CDU). Die Bremer Regelung, nach der die Polizei Daten von Universitäten, Sozialämtern oder Krankenkassen auf der Suche nach potentiellen „Schläfern“ rastern darf, sei an die vor kurzem beschlossene niedersächsische Regelung angelehnt. Deshalb sei auch keine Einschaltung eines Richters vorgesehen. Dafür müßten die Anträge der Kriminalpolizei vom Innensenator abgesegnet werden, der Datenschutzbeauftragte und eine parlamentarische Kommission kontrollierten die Fahndung. Böse: „Das ist ein vierstufiges Sicherungskonzept.“

Wenn die Regelung den Datenschutz so sehr beachte, „warum dann die Angst, die Anträge einem Richter vorzulegen?“, fragte Matthias Güldner von den Grünen.

Auch das neue Wegweisungsrecht wurde mit den Stimmen der Koalition verabschiedet. Es sieht vor, dass Verursacher häuslicher Gewalt für zehn Tage ihrer Wohnung verwiesen werden können. In diesem Zeitraum sollen die Opfer sich in Ruhe um weitergehenden Schutz kümmern können. ksc