in kürze
SOLIDARITÄTSSTREIK
: Drucker abgemahnt

Zwölf Drucker, die an einem Solidaritätsstreik teilgenommen haben, sind zu Recht abgemahnt worden, so das Landesarbeitsgerichts in Hamm gestern. Sie hätten kein zulässiges Kampfziel verfolgt und sich der Arbeitsverweigerung schuldig gemacht (Az.: 18 Sa 1981/00) (dpa)