Geschwisterkinder-Regelung rechtswidrig

■ Oberverwaltungsgericht kippte Vorrecht bei der Wahl der Schule

Die so genannte „Geschwisterkinderregelung“ ist vom Bremer Oberverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt worden und wird, so erklärte die Bildungsbehörde, für das kommende Schuljahr abgeschafft. Die Bildungsdeputation wird demnächst mit einer entsprechenden Beschlussvorlage beglückt.

Bisher hatten Eltern einen Platz sicher, wenn sie ihr „zweites“ Kind an derselben Schule anmelden wollten, auf die schon eines ihrer Kinder geht. Wenn eine Schule über Losverfahren knappe Plätze verteilen musste, waren die „Geschwisterkinder“ davon ausgenommen.

„Die Geschwisterkinder-Regelung ist mit höherrangigem Recht nicht vereinbar“, stellte das Oberverwaltungsgericht im Oktober in einer Eilentscheidung fest. Geklagt hatten Eltern, deren Kind am Leibnizplatz keinen Platz mehr bekommen hatte, nachdem 31 „Geschwisterkinder“ vorrangig aufgenommen worden waren. Dass die „Geschwisterkinder“ auf dieselbe Schule gingen, sei vorrangig das Interesse der Erziehungsberechtigten, die dann nur zu einer Schule Kontakt halten müssten, erklärten die Richter. „Die Interessen der Erziehungsberechtigten sind aber keine pädagogischen Gesichtspunkte“. Nur nach besonderen pädagogischen Gesichtspunkten könne eine Schule anders als per Los die Auswahl der Schüler treffen, wenn es mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze gibt.

Der Hinweis auf „pädagogische Gesichtspunkte“ steht im Bremer Schulgesetz. Durch eine Änderung des Schulgesetzes wäre das Problem aber nicht zu klären: Die Richter schreiben in der Entscheidungebegründung, dass die „Geschwisterkinderregelung“ soar gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen könnte: „Zumindest unter den kleinräumigen Verhältnissen eines Stadtstaates“ seien verschiedene Schulwege bei gleichem Schulangebot zumutbar und kein gewichtiges Argument, den Gleichheitsgrundsatz einzuschränken. (OVG 1B 362/01)

In der vergangenen Woche ist bei der Schulleiter-Dienstbesprechung die Abschaffung der Geschwisterkinder-Regelung angekündigt worden. Unter den Schulleitern sind die Reaktionen unterschiedlich. Einige finden die Argumentation des Gerichtes durchaus nachvollziehbar. Am Alten Gymnasium, das aus der gesamten Stadt angewählt werden kann, werden Kinder aus weiter entfernten Stadtteilen oft von ihren Eltern gebracht. Es sei nicht nur für die Eltern praktischer, sondern auch „pädagogisch sinnvoll“, dass Schulkinder an dieselbe Schule wie ihre älteren Geschwister gehen können, heißt es da. K.W.