Adressenhandel wird verboten

Das Datenschutzrecht soll vereinfacht werden. Vorgelegtes Gutachten enthält Widersprüche zum Sicherheitspaket

BERLIN taz ■ Das Deutsche Datenschutzrecht soll reformiert werden. Gestern übergaben der Kasseler Jura-Professor Alexander Roßnagel, der Dresdner Informatiker Andreas Pfitzmann und der Berliner Datenschutzbeaufragte Hansjürgen Garstka dem Innenministerium ein von ihm bestelltes Gutachten. Es soll Grundlage einer Novelle werden, womit der Datenschutz vereinfacht, übersichtlicher und bürgerfreundlicher gemacht werden soll.

Datenschutzbestimmungen, sagte der Staatssekretär des Innenministeriums, Claus Henning Schapper, gestern, fänden sich derzeit in über 100 Bundesgesetzen; auf Bundes- und Länderebene seien es etwa 1.000 Bestimmungen, die überdies teilweise widersprüchlich sind. Das Gutachten sieht unter anderem die dringend notwendige Anpassung des Datenschutzrechts an die Internet-Realität vor. Ein großer Vorschlag in Richtung Bürgerfreundlichkeit dürfte jedoch auch sein, dass der Privatwirtschaft der Handel mit Adressen verboten werden soll: Ansprache durch Firmen wäre demnach nur noch möglich, wenn der Konsument zugestimmt hat. Die ebenfalls mit dem Gutachten befassten Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss (SPD) und Cem Özdemir (Grüne) betonten gestern, dass der Datenschutz auch unter der veränderten Sicherheitslage „kein Auslaufmodell“, sondern grundlegendes Bürgerrecht sei.

Ihr Wort in Schilys Ohr. Denn ursprünglich war die Übergabe des Gutachtens schon für den 22. September vorgesehen. Die Ereignisse des 11. September jedoch haben im Innenministerium nicht nur den Terminplan verändert. Auch die Zielsetzungen des Gutachtens – Selbstbestimmung, Anonymisierung, Sparsamkeit in Sammlung und Weitergabe von Daten – stehen nunmehr im Widerspruch zum Sicherheitspaket des Innenministers Otto Schily (SPD). Staatssekretär Schapper verlegte gestern die Gesetzesreform auch lieber in die nächste Legislaturperiode.

Der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, Thilo Weichert, sagte dagegen zur taz: „Ich würde es aufs Schärfste begrüßen, wenn der Gesetzesentwurf schon in dieser Legislaturperiode vorgelegt würde.“ Weichert bescheinigte dem Gutachten „höchste Qualität“ und lobte, dass in seine Verfassung sowohl Datenschutz- als auch Verbraucherschutzverbände einbezogen worden seien. „Es bleibt zu hoffen, dass das Ministerium sich die Aussagen und Ziele des Gutachtens zu eigen macht“, sagte er.

ULRIKE WINKELMANN