Auslieferung abgelehnt

Der argentinischer Exgeneral Mason soll in den Tod der deutschen Studentin Elisabeth Käsemann verwickelt sein

BUENOS AIRES ap ■ Der frühere argentinische Junta-General Carlos Guillermo Suarez Mason kann nicht in Deutschland wegen der Ermordung der Studentin Elisabeth Käsemann vor Gericht gestellt werden. Rund 24 Jahre nach dem ihm vorgeworfenen Verbrechen lehnte die argentinische Regierung am Wochenende die Auslieferung des 74-Jährigen ab, wie das Verteidigungsministerium mitteilte. Verbrechen, die auf argentinischem Boden verübt wurden, sollten in Argentinien geahndet werden, hieß es zur Begründung.

Das Amtsgericht Nürnberg hatte am 11. Juli Haftbefehl gegen Mason erlassen. Es war der erste deutsche Haftbefehl gegen ein ehemaliges Mitglied der argentinischen Junta. Die Ermittler werfen Mason vor, als Befehlshaber der Sicherheitskräfte der so genannten Zone 1 in Buenos Aires für die Ermordung der damals 30-jährigen Tübinger Studentin verantwortlich zu sein.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurde Käsemann, die sich einer linken Gruppierung angeschlossen haben soll, im März 1977 von Sicherheitskräften unter dem Kommando Masons entführt, in einer Kaserne interniert und gefoltert. Im Mai 1977 sei sie in das Haftzentrum El Vesubio in der Nähe der argentinischen Hauptstadt verlegt worden. In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai wurde die Studentin den Angaben zufolge mit 15 anderen Gefangenen in Monte Grande erschossen. Die Leiche der Deutschen wurde wenige Wochen später an die Eltern übergeben.