Ein Schritt Rehabilitierung

Berufsverbote: Ex-DKP-Mitglied und Zöllner Uwe Scheer erringt Teilerfolg vor dem Oberverwaltungsgericht ■ Von Kai von Appen

Mit dem Richterspruch könnte für Uwe Scheer (61) der lange Weg durch die Instanzen doch noch ein gutes Ende nehmen. „Es wird jetzt eng für die Oberfinanzdirektion“, kommentierte Scheers Anwalt Klaus Dammann das Urteil. Denn letzlich gebe es keine Gründe mehr, einer Wiederverbeamtung nach 16 Jahren Berufsverbot zu widersprechen. Scheer hofft nun auf „einen Wink aus Berlin“, doch bislang schweigt SPD-Finanzminister Hans Eichel.

Der Fall hatte 1983 mit einem Disziplinarverfahren begonnen, da Scheer für die DKP zur Bezirksversammlung Wandsbek kandidiert hatte. 1985 suspendierte ihn die Oberfinanzdirektion (OFD) bei Kürzung von 20 Prozent seiner Bezüge. Er klagte dagegen vor dem Hamburger Verwaltungsgericht (VG) und Oberverwaltungsgericht (OVG) sowie vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) und vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerG). Alle Instanzen erklärten die damalige Berufsverbotepraxis für rechtmäßig, sodass sich Scheer 1992 vor dem Bundesdisziplinargericht auf einen Vorschlag einlassen musste, wollte er nicht gänzlich seinen Job verlieren. Er beantragte selbst seine eigene Entlassung als Beamter und im Gegenzug stellte ihn die OFD tags darauf als Angestellten auf demselben Posten bei nahezu gleichen Bezügen wieder ein.

1995 erfolgte dann das bahnbrechende Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH). Es erklärte die bundesdeutsche Berufsverbotepraxis im Fall der Lehrerin Dorothea Vogt für rechtswidrig, weil sie gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Für den EuGH reicht die Mitgliedschaft oder das Engagement in einer als verfassungsfeindlich eingestuften aber nicht verboteten Partei als Grund für eine Entfernung aus dem Staatsdienst nicht aus.

Scheer schöpfte neue Hoffnung und wagte wieder den Weg durch die Instanzen, um seine Suspendierung rückgängig zu machen. 1996 stellte er einen Antrag auf Wiederverbeamtung - die OFD lehnte ab. Auf Klage Scheers fällte das VG 1999 einen zweideutigen Beschluss. Da seine Situation „nicht schlichthin unerträglich“ sei, da er als Angestellter sozial abgesichert ist, wollte das Gericht auch nach dem EuGH-Urteil die bundesdeutschen Rechtssprechung im Nachhinein nicht generell in Frage stellen, verpflichtete aber die OFD, im Rahmen der „Ermessensentscheidung“ den Fall auf dieser Grundlage neu zu bewerten.

Das geschah allerdings nicht. „Wir haben kein Ermessen“, sagte die OFD lapidar. Scheer klagte Anfang des Jahres erneut vor dem VG - wieder erfolglos. Doch das OVG nahm seine die Beschwerde an und zeigte sich gestern „überrascht“ über die Haltung der OFD. „Auch eine Behörde ist verpflichtet, sich an ein Urteil zu halten,“ belehrte OVG-Präsident Rolf Gestefeld und hegte Zweifel, „ob das Für und Wider abgewogen worden ist.“ Zwar würde auch das OVG nicht generell die bundesdeutsche Rechtssprechung „modifizieren“ wollen, zumal das VG-Urteil von 1999 rechtskräftigt geworden ist, dennoch müsse der Fall neu beurteilt und dabei das Urteil des EuGH berücktsichtigt werden. „Die OFD hat ihr Ermessen bisher nicht rechtmäßig ausgeübt.“ So argumentierten die OFD-Vertreter noch gestern in der mündlichen Verhandlung in der Manier der Kalten Krieger und Kommunistenhasser der achziger Jahre. Sie hegten weiterhin „Zweifel an der Verfassungstreue“ und fügten als Beleg die Kandidatur Scheers auf der Regenbogen-Liste zur Bezirksversammlung Wandsbek im September 2001 an.