Gleichstellung gefordert

Ein Gesetzentwurf zur Angleichung der Bilanzbewertung von Aktien bei Banken und in der Versicherungswirtschaft

Die Regierungskoalition hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Versicherungswirtschaft bei der bilanzrechtlichen Bewertung von Aktien mit den Banken gleichstellen soll. Nach geltendem Bilanzrecht hätten Versicherungen Aktien „ausnahmslos wie Umlaufvermögen zu bewerten“, heißt es in der Zeitschrift Blickpunkt Bundestag. Dies bedeute, dass auch bei nur vorübergehenden Kurseinbußen sofort von den Bilanzwerten abzuschreiben sei, was den Überschuss der Versicherungen schmälere. Diese Regelung, die für Banken nicht gelte, habe sich nach der Entwicklung auf den Aktienmärkten nach dem 11. September als „nicht mehr sinnvoll erwiesen“. Aktien sollten wie Anlagevermögen bewertet werden. Das verpflichte erst bei längeren Verlustphasen, Abschreibungen vorzunehmen.

Die Neuregelung sei nach Auffassung der Koalitionsfraktionen geboten, um zu verhindern, dass nur Versicherungen bei Kursschwankungen Einbußen hinnehmen müssten. Dies bedeute mehr Wettbewerbsgleichheit auf den Finanzmärkten, so die Zeitschrift. Zum anderen schütze die beabsichtigte Regelung die Versicherungsnehmer bei Lebensversicherungen vor Kürzungen bei der Überschussbeteiligung, die sich nach dem Bilanzgewinn der Unternehmen richtet. ALO