Schill-Prozess

Die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke hat Beschwerde gegen den Ausschluss zweier Schill-Opfer von dessen Strafprozess am Freitag eingelegt. Das Landgericht hatte die Anträge der beiden Männer auf Adhäsions- oder Nebenklage abgelehnt. Der damalige Amtsrichter Ronald Schill hatte die beiden im Mai 1999 als Prozesszuschauer inhaftieren und drei Tage im Gefängnis sitzen lassen. Dafür wurde er vom Landgericht wegen Rechtsbeugung zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Mark verurteilt. Nach seiner Revision wird dem jetzigen Innensenator dafür ab Freitag erneut der Prozess gemacht.

Dafür haben die damals geschädigten Männer ihre Zulassung als Nebenkläger beantragt. Zur Begründung hat Heinecke in ihrem Antrag das Gericht darauf hingewiesen, dass in der ersten Instanz der eigentliche Rechtsbeuge-Tatbestand übersehen worden sei: Schill habe das Delikt damals schon begangen, indem er die beiden Männer trotz seines offensichtlich rechtswidrigen Haftbeschlusses ins Gefängnis stecken ließ. ee