Schreiber gegen Kanada

Der Waffenhändler verklagt das Land wegen seiner Verhaftung auf Schadensersatz. Erster juristischer Erfolg

AUGSBURG taz ■ Der wegen Steuerhinterziehung in Deutschland angeklagte Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber hat einen juristischen Erfolg gegen Kanadas Behörden errungen, die ihn auf Betreiben der deutschen Justiz verhaftet und später gegen Kaution wieder freigelassen hatten.

Schreiber fordert von Kanada eine Million kanadische Dollar Schadensersatz. Aufgrund der damals vorliegenden Anklage hätte überhaupt keine Festnahme und Rechtshilfe erfolgen dürfen, weil das Gesetz so etwas bei Fiskaldelikten nicht zulasse.

Kanada hatte Schreibers Klage insoweit ausgebremst, als diese Klage erst nach Abschluss des noch immer laufenden Auslieferungsverfahrens weiter verfolgt werden sollte. „Heute hat das Ontario Court for Appeal, also das Berufungsgericht, entschieden, dass diese Sperrung aufzuheben sei und ich ab sofort die kanadische Regierung auf Schadensersatz verklagen kann“, teilte Schreiber der taz mit. KW