Sondermüll darf ins EU-Ausland

LUXEMBURG afp ■ Der Automobilkonzern DaimlerChrysler kann vom Land Baden-Württemberg nicht gezwungen werden, seinen Sondermüll im EU-Ausland nach dem deutschen Umweltrecht entsorgen zu lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem gestern veröffentlichten Urteil. Der Autokonzern war vom Land Baden-Württemberg gezwungen worden, seinen Sondermüll in einer speziellen Anlage in Hamburg verbrennen zu lassen, die den hohen deutschen Umweltstandards entsprach. Dagegen klagte Daimler erfolgreich. (Az: C-324/99) Einem Staat sei es nicht gestattet, die Abfallbeseitigung nur von seinem eigenen Umweltrecht abhängig zu machen, urteilten die Richter. Daimler Chrysler will seinen Müll lieber nach Belgien bringen, wo der Standards nicht so hoch und der Transport billiger ist.