piwik no script img

Sondermüll darf ins EU-Ausland

LUXEMBURG afp ■ Der Automobilkonzern DaimlerChrysler kann vom Land Baden-Württemberg nicht gezwungen werden, seinen Sondermüll im EU-Ausland nach dem deutschen Umweltrecht entsorgen zu lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem gestern veröffentlichten Urteil. Der Autokonzern war vom Land Baden-Württemberg gezwungen worden, seinen Sondermüll in einer speziellen Anlage in Hamburg verbrennen zu lassen, die den hohen deutschen Umweltstandards entsprach. Dagegen klagte Daimler erfolgreich. (Az: C-324/99) Einem Staat sei es nicht gestattet, die Abfallbeseitigung nur von seinem eigenen Umweltrecht abhängig zu machen, urteilten die Richter. Daimler Chrysler will seinen Müll lieber nach Belgien bringen, wo der Standards nicht so hoch und der Transport billiger ist.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen