Schill-Prozess wieder aufgelegt

HAMBURG ap ■ Unter großem Medieninteresse hat gestern vor dem Hamburger Landgericht die Neuauflage des Prozesses gegen den Innensenator Ronald Schill wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung begonnen. Dem als „Richter Gnadenlos“ bekannt gewordenen jetzigen Politiker wird vorgeworfen, im Mai 1999 zwei Prozesszuschauer wegen ungebührlichen Benehmens vor Gericht in Ordnungshaft genommen und die Haftbeschwerde erst drei Tage später weitergeleitet zu haben. Nach einer ersten Verurteilung war der Fall in der Revisionsverhandlung vom Bundesgerichtshof wieder an das Landgericht zurückverwiesen worden. Schill ließ zu Verhandlungsbeginn eine Erklärung verlesen, in der er die Vorwürfe „in allen Punkten“ zurückwies. Auch Vorwürfe, er habe die beiden Männer in der Ordnungshaft „schmoren“ lassen wollen, bestritt Schill vehement.