Kalif bleibt zunächst

Ausweisung wahrscheinlich erst im Frühjahr. Schily fordert von der Türkei „verbindliche Erklärung“, dass Kaplan nicht hingerichtet wird

BERLIN taz ■ Der „Kalif von Köln“, Metin Kaplan, wird vorerst in Deutschland bleiben. Innenminister Otto Schily (SPD) und sein türkischer Kollege Rüstü Kazim Yücelen konnten sich gestern bei einem Gespräch in Berlin nicht auf Modalitäten für eine sofortige Ausweisung des Islamisten verständigen. Bis zum kommenden Frühjahr, wenn Schily zu einem Gegenbesuch in die Türkei reist, sollen diese geklärt werden. Schily erklärte, er wolle die Zwischenzeit nutzen, um „die Voraussetzungen zu klären und zu erreichen, dass im Falle Kaplan eine Abschiebung in die Türkei möglich wird“.

Die Bedingung für eine Abschiebung Kaplans, der zurzeit in Deutschland eine Haftstrafe wegen eines Mordaufrufs verbüßt, ist für Schily die „völkerrechtlich verbindliche Erklärung, dass die Todesstrafe, falls verhängt, nicht vollstreckt wird“. Metin Kaplan droht in der Türkei ein Verfahren wegen Hochverrats und damit die Hinrichtung. Yücelen versprach, er werde innerhalb der türkischen Regierung Gespräche darüber in Gang bringen, „wie es möglich ist, dass die Todesstrafe nicht vollstreckt wird und Kaplan eine faire Gerichtsverhandlung bekommt“.

Normalerweise entscheidet in der Türkei das Parlament über die Aussetzung der Todesstrafe. Yücelen versicherte jedoch, auch die Regierung könne dies beschließen. In den letzten Jahren hat die Türkei die Todesstrafe zwar verhängt, aber nicht mehr angewandt.

Yücelen sagte, Kaplan müsse vor einer Ausweisung seine Haftstrafe absitzen. Schily erklärte hingegen, wenn beide Staaten sich darauf verständigten, könne Kaplan auch vor Ablauf der vollen Haftstrafe ausgewiesen werden.

Yücelen bedankte sich „im Namen des türkischen Volkes“ bei Schily dafür, dass dieser die Organisation Kaplans, den „Kalifatsstaat“, verboten hat. Der extremistisch-islamistische Verein hatte die säkulare Ordnung der Türkei stürzen wollen und gegen Demokratie und religiöse Toleranz gehetzt. Grundlage des Verbots war die Streichung des Religionsprivilegs. YAS