Maßlose Diskussion

■ Vergewaltigungen auf Klinikgelände: Vollzug in der Kritik

Eine „Fehlbeurteilung“, wie es später hieß, kostete drei Frauen ihren Frieden und den Ärztlichen Direktor des Klinikums Nord seinen Job. Weil Psychiater einem Straftäter, der in der Forensik des Klinikums einsitzt, offenbar größere Fortschritte zuschrieben, als er tatsächlich gemacht hatte, gewährten sie ihm Vollzugslockerungen. Die missbrauchte er und vergewaltigte im Frühjahr auf dem Klinikgelände zwei Frauen. Kurz danach wurde ein anderer Forensik-Patient überführt, ein Jahr zuvor eine Vergewaltigung versucht zu haben. Der Vorstand des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) versetzte den Ärztlichen Direktor, nachdem der Informationsdefizite eingeräumt hatte. Auch der LBK geriet in die Kritik, weil er die Behörde nicht umgehend informiert hatte.

Diese Vorfälle führten zu einer polemischen Debatte über den Maßregelvollzug. „Auf ewig wegsperren“ waren eine ebenso verbreitete Meinungen wie die von Ronald Schill vorgeschlagene Kastration von Sexualstraftätern. Psychisch kranke Menschen fühlten sich diffamiert, und jeder Psychiatriepatient, der es im Krankenhaus nicht mehr aushielt, wurde von der Bild als weiterer Entflohener vermeldet. Die Vollzugslockerungen aller Patienten wurden ausgesetzt, der Maßregelvollzug wurde Wahlkampfthema der CDU. Monate später befand eine von der damaligen Gesundheitssenatorin Karin Roth eingesetzte Expertenkommission die Sicherheitsstandards in der Klinik als insgesamt „sehr hoch“. Nur im Fall des einen Täters seien die Lockerungen zu beanstanden gewesen, weil kein externes Gutachten angefordert wurde. san