Kalif verlässt Augsburg

Gericht: Gebietsemir des verbotenen „Kalifatsstaats“ darf ausgewiesen werden

AUGSBURG taz, dpa ■ Die Ausweisung eines Anhängers der radikalislamischen Organisation „Kalifatsstaat“ durch die Stadt Augsburg ist rechtmäßig. Das entschied gestern das dortige Verwaltungsgericht. Die Behörden hatten den Gebietsemir des „Kalifatsstaats“, Hasan Pala, bereits 1999 des Landes verwiesen.

Pala hatte wie das Oberhaupt der Extremisten, der Kölner „Kalif“ Metin Kaplan, zum Mord am Berliner Gegenkalifen Halil Ibrahim Sofu, der später erschossen wurde, aufgerufen. Der Augsburger Vorbeter musste dafür zwei Jahre ins Gefängnis. Kurz vor seiner Freilassung ordnete die Stadt seine Ausweisung an und verbot ihm jede politische Arbeit.

Der 38-jährige Türke fehlte zu Prozessbeginn. Vor drei Wochen war er in die Niederlande gereist und hatte von dort vergeblich versucht, nach Iran zu fliegen. Stattdessen beantragte er in Amsterdam Asyl. In Augsburg leben allerdings weiterhin seine Frau und seine sieben Kinder.

Die Stadt begründet ihr Vorgehen damit, dass Pala Menschen zu Terrorakten verleiten und Terroristen unterstützen könnte. Die Anwältin des Klägers sagte vor Gericht, es gebe keinen Anlass zu der Vermutung, dass der 38-Jährige erneut straffällig werde. Im Dezember hatte das Gericht in einem Eilverfahren die sofortige Abschiebung verhindert. OLIVER HINZ