Abo-Austieg wird schwieriger

DÜSSELDORF dpa ■ Zeitungs- und Zeitschriften-Abos können nur noch in bestimmten Fällen widerrufen werden. Das neue Schuldrecht räumt laut Verbraucherzentrale NRW nur noch bei Haustürgeschäften die bisher allgemein übliche zweiwöchige Widerrufsfrist ein. Bei Abo-Abschluss per Internet oder Postkarte entfalle in der Regel dieses Recht: Nur falls bis zum ersten Kündigungstermin mehr als 200 Euro fällig sind, könne die Bestellung zurückgenommen werden. (Informationen: www.vz-nrw.de)